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   BSG, 06.10.2011 - B 9 V 12/11 B   

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https://dejure.org/2011,32399
BSG, 06.10.2011 - B 9 V 12/11 B (https://dejure.org/2011,32399)
BSG, Entscheidung vom 06.10.2011 - B 9 V 12/11 B (https://dejure.org/2011,32399)
BSG, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - B 9 V 12/11 B (https://dejure.org/2011,32399)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 103 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a Abs 5 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrenmangel - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz - Beweisantrag - ohne hinreichende Begründung unterlassene Beweiserhebung - Zurückverweisung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 103 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a Abs 5 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrenmangel - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz - Beweisantrag - ohne hinreichende Begründung unterlassene Beweiserhebung - Zurückverweisung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrenmangel - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz - Beweisantrag - ohne hinreichende Begründung unterlassene Beweiserhebung - Zurückverweisung

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrenmangel - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz - Beweisantrag - ohne hinreichende Begründung unterlassene Beweiserhebung - Zurückverweisung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrenmangel - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz - Beweisantrag - ohne hinreichende Begründung unterlassene Beweiserhebung - Zurückverweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B

    Zulässigkeit einer Sachaufklärungsrüge, Wiederholung eines Beweisantrags,

    Auszug aus BSG, 06.10.2011 - B 9 V 12/11 B
    Einen Beweisantrag darf es nur dann ablehnen, wenn es aus seiner rechtlichen Sicht auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn diese Tatsache als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 10).
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 06.10.2011 - B 9 V 12/11 B
    Für die Frage, ob ein hinreichender Grund für die unterlassene Beweiserhebung (Zeugenvernehmung) vorliegt, kommt es darauf an, ob das Gericht objektiv gehalten gewesen wäre, den Sachverhalt zu dem von dem betreffenden Beweisantrag erfassten Punkt bzw den Punkten weiter aufzuklären, ob es sich also zur beantragten Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr, vgl zB BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5) .
  • LSG Bayern, 29.11.2012 - L 18 U 301/01

    Berufungszulassung, Verletztenrente, Leistungshöhe, Unfallfolgen,

    Für die Frage, ob eine beantragte Beweiserhebung, insbesondere eine Zeugenvernehmung vorzunehmen ist, kommt es darauf an, ob das Gericht objektiv gehalten ist, den Sachverhalt zu dem von dem betreffenden Beweisantrag erfassten Punkten weiter aufzuklären, ob es sich also zur beantragten Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr, vgl zB BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5; BSG vom 06.11.2011, B 9 V 12/11 B).
  • LSG Bayern, 22.05.2014 - L 18 U 384/10

    Zur Anerkennung einer BK 2108 bei Vorliegen der arbeitstechnischen

    Für die Frage, ob eine beantragte Beweiserhebung vorzunehmen ist, kommt es darauf an, ob das Gericht objektiv gehalten ist, den Sachverhalt zu den von dem betreffenden Beweisantrag erfassten Punkten weiter aufzuklären, ob es sich also zur beantragten Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr, vgl zB BSG, Urteil vom 31.07.1975, 5 BJ 28/75; BSG, Urteil vom 06.11.2011, B 9 V 12/11 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2015 - L 9 U 5217/11
    Für die Frage, ob eine beantragte Beweiserhebung vorzunehmen ist, kommt es darauf an, ob das Gericht objektiv gehalten ist, den Sachverhalt zu den von dem betreffenden Beweisantrag erfassten Punkten weiter aufzuklären, ob es sich also zur beantragten Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen (st. Rspr., vgl. z. B. BSG, Urteil vom 31.07.1975, 5 BJ 28/75; BSG, Urteil vom 06.11.2011, B 9 V 12/11 B, Juris).
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